Fortbildungen und Qualitätssicherung
Fortbildungen
Alle im Mammographie-Screening-Programm tätigen Personen müssen zur Erlangung und zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ihrer fachlichen Qualifikationen an Einstiegs- und Fortbildungskursen sowie an angeleiteten Tätigkeiten teilnehmen. Sie werden im jeweiligen Referenzzentrum intensiv auf ihre Tätigkeit im Screening vorbereitet.
Für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms wird die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung benötigt. Diese wird erteilt, wenn die in Anlage 9.2 BMV-Ärzte festgelegten Anforderungen an die jeweilige fachliche Qualifikation erfüllt werden. Qualitätsanforderungen zum Nachweis der fachlichen Befähigung sind in der Regel vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Mammographie-Screenings zu erfüllen. Bei bestehender Genehmigung sind regelmäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung durchzuführen.
Einen Überblick, welche Kurse für welche Berufsgruppe verpflichtend sind, bietet die Kursübersicht.
Die Kurssuche ermöglicht die Suche nach aktuell verfügbaren Kursen für die einzelnen Berufsgruppen und ist unterteilt in Einstiegs- und Fortbildungskurse.
Vor der Tätigkeit im Mammographie-Screening-Programm: Nachweis der fachlichen Befähigung
Zum Nachweis der fachlichen Befähigung ist für alle im Programm tätigen Personen die Teilnahme am multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Programm sowie an jeweiligen fachspezifischen Kursen verpflichtend. Programmverantwortliche ÄrztInnen, BefunderInnen und radiologische Fachkräfte werden zudem im Rahmen von angeleiteten Tätigkeiten im Referenzzentrum intensiv und individuell auf ihre Tätigkeit im Screening vorbereitet. Die Inhalte dieser Fortbildungskurse sind in Anhang 2 und die Inhalte der angeleiteten Tätigkeiten in den §§ 5, 24 und 25 der Anlage 9.2 BMV-Ärzte vorgegeben und bilden die Grundlage für die individuelle screeningspezifische Qualifikation. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen für den Start einer Screening-Einheit zu erfüllen, die in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , in Anlage 9.2 BMV-Ärzte und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie festgelegt sind.
Kursangebot
Multidisziplinärer Kurs (MD-Kurs): Dieser Kurs, angeboten von den Referenzzentren, ist Voraussetzung für alle Abrechnungsgenehmigungen und Ermächtigungen im Mammographie-Screening-Programm. Der MD-Kurs soll in der Regel vor den fachspezifischen Kursen absolviert werden.
Der MD-Kurs richtet sich an:
- Programmverantwortliche ÄrztInnen
- befundende ÄrztInnen
- radiologische Fachkräfte
- ÄrztInnen, die delegierte Stanz-/Vakuumbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen
- PathologInnen, die gemäß § 28 der Anlage 9.2 BMV-Ärzte Biopsiepräparate begutachten
- chirurgisch, radiologisch und pathologisch tätige KrankenhausärztInnen
Fortbildungskurs zur Erstellung von Screening-Mammographien (EM-Kurs): Für radiologische Fachkräfte, die Screening-Mammographie-Aufnahmen erstellen, ist neben dem MD-Kurs, der gemäß § 24 Abs. 2 Buchst. b) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte vor diesem Kurs absolviert werden soll, auch dieser Kurs vorgeschrieben. Der Kurs deckt die Tätigkeit im Rahmen der Abklärungsdiagnostik ab. Das heißt, dass radiologische Fachkräfte, die diesen Kurs besucht haben, nicht den Fortbildungskurs „Angeleitete Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik“ besuchen müssen, um in der Abklärung tätig zu werden.
Fortbildungskurs „Angeleitete Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik“ (ATA-Kurs): Für radiologische Fachkräfte, die ausschließlich im Rahmen der Abklärung im Mammographie-Screening tätig sind, ist neben dem MD-Kurs, der vor dem ATA-Kurs absolviert werden soll, auch dieser Kurs vorgeschrieben. Dies betrifft auch radiologische Fachkräfte, die im Rahmen delegierter stereotaktischer Stanz- oder Vakuumbiopsien (inkl. post-interventioneller Standardaufnahmen) tätig sind. Die Teilnahme an den angeleiteten Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik ist nicht erforderlich, sofern eine Teilnahme am Fortbildungskurs zur Erstellung von Screening-Aufnahmen erfolgt ist bzw. erfolgt.
Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Aufnahmen (BM-Kurs): Dieser Kurs ist für alle künftigen Programmverantwortliche ÄrztInnen und befundende ÄrztInnen verpflichtend. Gemäß § 25 Abs. 2 Buchst. b) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte soll der MD-Kurs vor diesem Kurs absolviert werden.
Fortbildungskurs für Programmverantwortliche ÄrztInnen (PVA-Kurs): Dieser Kurs ist für alle künftigen Programmverantwortlichen ÄrztInnen und Stellvertretende Programmverantwortliche ÄrztInnen verpflichtend. Vor der Teilnahme am PVA-Kurs soll der MD-Kurs absolviert werden. Dieser Kurs soll zusammen mit dem Kurs zur Erstellung und Befundung von Mammographieaufnahmen und dem Biopsiekurs innerhalb von 6 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit in dem Referenzzentrum absolviert werden. Das Referenzzentrum Mammographie Nord hat sich auf den PVA-Kurs spezialisiert.
Fortbildungskurs zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen (US-Kurs): Dieser Kurs ist für alle künftigen Programmverantwortliche ÄrztInnen obligatorisch. Das Referenzzentrum München hat sich auf den Kurs spezialisiert.
Fortbildungskurs zur Durchführung von Biopsien (BI-Kurs): Alle künftigen Programmverantwortlichen ÄrztInnen sowie ÄrztInnen, die im Auftrag der Programmverantwortlichen ÄrztIn Stanz-/Vakuumbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen, müssen den BI-Kurs belegen. Gemäß § 27 Abs. 3 Buchst. b) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte muss der MD-Kurs vor dem BI-Kurs absolviert werden. Das Referenzzentrum Nord und das Referenzzentrum Südwest haben sich auf den BI-Kurs spezialisiert.
Fortbildungskurs „Beurteilung der Histopathologischen Präparate“ (HI-Kurs): Dieser Kurs ist für alle am Programm beteiligten PathologInnen obligatorisch, das heißt sowohl für PathologInnen, die gemäß § 28 Anlage 9.2 BMV-Ärzte Biopsiepräparate im Rahmen des Programms beurteilen, als auch kooperierende pathologisch tätige KrankenhausärztInnen gemäß § 29 Abs. 3 der Anlage 9.2 BMV-Ärzte. Die Referenzzentren München und Münster haben sich auf den Kurs spezialisiert.
Angeleitete Tätigkeiten (Hospitanzen): Vor Aufnahme ihrer Arbeit in der Screening-Einheit müssen Programmverantwortliche ÄrztInnen (vier Wochen), befundende ÄrztInnen (eine Woche) sowie radiologische Fachkräfte in der Erstellung von Screening-Mammographie-Aufnahmen (zwei Wochen) nach Abschluss der Fortbildungskurse in einem Referenzzentrum hospitieren.
Während der Tätigkeit im Mammographie-Screening-Programm: Nachweis zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung
Programmverantwortliche ÄrztInnen sowie im Programm tätige BefunderInnen, radiologische Fachkräfte und PahologInnen sind verpflichtet, alle 2 Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung teilzunehmen. Die Inhalte dieser Veranstaltungen sind nicht starr vom Bundesmantelvertrag vorgegeben. Sie können von den Referenzzentren regelmäßig an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden. Auf diese Weise können Weiterentwicklungen in Technik und Diagnostik sowie fachspezifische Herausforderungen effizient vermittelt werden. Ebenso wird die fachliche Befähigung weiter geschult und verbessert. Die Fortbildungsveranstaltungen stellen somit einen wichtigen Wissenstransfer von den zuständigen Referenzzentren in die Screening-Einheiten dar.
Kursangebot
Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für radiologische Fachkräfte (FoBi E): Diese Veranstaltung muss gemäß § 24 Abs. 3 Buchst. c) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte von allen im Mammographie-Screening-Programm arbeitenden radiologischen Fachkräften innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden.
Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für befundende ÄrztInnen (FoBi B): Diese Veranstaltung muss gemäß § 25 Abs. 4 Buchst. b) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte von allen im Mammographie-Screening-Programm tätigen befundenden ÄrztInnen innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit absolviert werden. Auch für die Programmverantwortlichen ÄrztInnen ist diese Regelung gemäß § 24 Abs. 3 Buchst. f) verpflichtend.
Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für PathologInnen (FoBi P): Diese Veranstaltung ist gemäß § 28 Abs. 2 Buchst. c) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte von allen PathologInnen, die Stanz- oder Vakuumbiopsiepräparate im Mammographie-Screening-Programm beurteilen, innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren ab Start der Tätigkeit zu absolvieren.
HINWEIS: Berechnungszeiträume für Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung (am Beispiel der radiologischen Fachkraft)
Eine im Screening tätige radiologische Fachkraft muss nach Aufnahme ihrer Tätigkeit an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Stunden innerhalb von jeweils höchstens zwei Kalenderjahren teilnehmen (gemäß § 24 Abs. 3 Buchst. c) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte). Hier sind explizit Kalenderjahre vorgegeben, d.h. für eine radiologische Fachkraft, die z.B. im Jahr 2014 einen dieser Kurse besucht hat, gilt die Fortbildungsverpflichtung für 2014 und 2015 als erbracht. Im Jahre 2016 (und dann 2017, usw.) müsste sie erneut Fortbildungen im Umfang von 8 Stunden besuchen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Fortbildungen zu Beginn oder eher am Ende des jeweiligen Kalenderjahres absolviert wurden.
Die Regelungen, unter Bezugnahme des Kalenderjahres, gelten analog auch für die regelmäßigen Fortbildungen der BefunderInnen (gemäß § 24 Abs. 3 Buchst. f) sowie § 25 Abs. 4 Buchst. b) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte) und der PathologInnen (gemäß § 28 Abs. 2 Buchst. c) der Anlage 9.2 BMV-Ärzte).
Kursübersicht:
Einstiegskurse | Fortbildungskurse | |||||||||||
Berufsgruppe | MD | PVA | BM | EM | ATA | US | BI | HI | angeleitete Tätigkeiten | Befundung | Erstellung | Pathologie |
Programmverantwortliche Ärzte | 4 Wochen |
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Befundende Ärzte | 1 Woche |
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Radiologische Fachkräfte (Erstellung) | 2 Wochen |
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Radiologische Fachkräfte (Abklärung) | ||||||||||||
Pathologen | ||||||||||||
Ärzte, die unter Röntgenkontrolle stanzen | ||||||||||||
Chirurgisch tätige Krankenhausärzte | ||||||||||||
Radiologisch tätige Krankenhausärzte | ||||||||||||
Pathologisch tätige Krankenhausärzte |