Fortbildungen und Qualitätssicherung

Angeleitete Tätigkeiten (Hospitanzen)

Vor Aufnahme ihrer Arbeit in der Screening-Einheit müssen Programmverantwortliche ÄrztInnen (vier Wochen), befundende ÄrztInnen (eine Woche) sowie radiologische Fachkräfte in der Erstellung von Screening-Mammographie-Aufnahmen (zwei Wochen) nach Abschluss der Fortbildungskurse in einem Referenzzentrum hospitieren. Für die radiologische Fachkraft erhalten die Programmverantwortlichen ÄrztInnen mit der Buchungsbestätigung eine "Qualitätskarte". Diese ist zur Orientierung der AusbilderInnen in den Referenzzentren gedacht. Bitte füllen Sie diese Qualitätskarte soweit wie möglich aus und geben Sie Ihrer radiologischen Fachkraft Bilder zur Schulung mit. Angeleitete Tätigkeiten können Sie bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen in den einzelnen Referenzzentren buchen.


Referenzzentrum

Referenzzentrum Berlin AT
Sachsendamm 6 – 7 Im Platinum / Eingang 6
10829 Berlin

Anfrage

030 - 39 88 399-31

at@referenzzentrum-berlin.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie München
Sonnenstraße 29
80331 München

Anfrage

089/961661330
089/961661340
info@referenzzentrum-muenchen.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Nord AT
Heiligengeiststraße 28
26121 Oldenburg

Anfrage

+49 (0441) 30930 801
+49 (0441) 30930 899
sturm@referenzzentrum-nord.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie Südwest
An der Alten Post 2
35390 Gießen

Anfrage

0641 - 686857 - 23

info@referenzzentrum-suedwest.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A1
48149 Münster

Anfrage

0251/8345650
0251/8345660
info@referenzzentrum-ms.de

Verfügbar


Inhalt des Kurses

mehr Informationen

Die angeleiteten Tätigkeiten beinhalten im Einzelnen:

Programmverantwortliche Ärzte

Die Tätigkeit umfasst mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und beinhaltet insbesondere:
Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3.000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums

Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens zwei Programmverantwortliche Ärzte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis beurteilt, ob der Arzt befähigt ist, die Aufgaben des Versorgungsauftrags als Programmverantwortlicher Arzt selbständig durchzuführen.

Befundende Ärzte
Die Tätigkeit umfasst mindestens 40 Stunden an fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere:
Teilnahme an der Konsensuskonferenz
Teilnahme an der Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
Selbständige Beurteilung von Screening-Mammographieaufnahmen unter Anleitung durch den Leiter des Referenzzentrums

Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens zwei Ärzte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt dem Arzt eine Bescheinigung über die Tätigkeit aus, in der die Teilnahme an den Konferenzen und der Sprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind.

Radiologische Fachkräfte
Die ganztägige Tätigkeit umfasst zehn aufeinander folgende Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet:
Erstellung von Screening-Mammographieaufnahmen bei 50 Frauen unter Anleitung
Selbständige Durchführung der Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung (nach § 33 Nr. 2 BMV-Ä/EKV) an mindestens drei Arbeitstagen unter Anleitung
Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen
Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien

Es dürfen in der Regel höchstens vier radiologische Fachkräfte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit eine Bescheinigung aus. Der Zeitraum zwischen der Beendigung der Tätigkeit in dem Referenzzentrum und der Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms darf drei Monate nicht überschreiten.