Die Qualitätsanforderungen an das deutsche Mammographie-Screening-Programm sind in Abschnitt B Nr. III der
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) und in
Anlage 9.2 des BMV-Ärzte festgeschrieben. Sie orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung für Brustkrebs-Screening und dienen im Sinne eines lernenden Systems der fortlaufenden Qualitätskontrolle und -optimierung.
Dieses Qualitätsmanagementkonzept umfasst alle Ebenen der Qualitätssicherung:
Ärztinnen und Ärzte sowie radiologische Fachkräfte müssen ihre fachliche Qualifikation vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Screening nachweisen und zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung ihrer fachlichen Befähigung an regelmäßigen Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen.