Fortbildungen und Qualitätssicherung

Fortbildungskurs "Angeleitete Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik" (ATA)

Für radiologische Fachkräfte, die ausschließlich im Rahmen der Abklärung im Mammographie-Screening tätig sind, ist neben dem MD-Kurs auch dieser Kurs vorgeschrieben. Dies betrifft auch radiologische Fachkräfte, die im Rahmen delegierter stereotaktischer Stanz- oder Vakuumbiopsien (inkl. post-interventioneller Standardaufnahmen) tätig sind. Die Teilnahme an den angeleiteten Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik ist nicht erforderlich, sofern eine Teilnahme am Fortbildungskurs zur Erstellung von Screening-Aufnahmen erfolgt ist bzw. erfolgt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine vorherige Teilnahme an dem Multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Programm. Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Referenzzentrum für diesen Kurs an. Die Anfragen werden gesammelt und nach Bedarf (RZ-übergreifend) Kurse angeboten.


Anfrage

Münster 0251/8345650 Südwest 064 21/99 961-23 München 089/961661330 Nord 0441/30930 – 840

info@referenzzentrum-ms.de / info@referenzzentrum-suedwest.de / fortbildung@referenzzentrum-nord.de / info@referenzzentrum-muenchen.de


Inhalt des Kurses

Der Fortbildungskurs Angeleitete Tätigkeiten – Abklärungsdiagnostik hat zum Ziel, die radiologische Fachkraft zu befähigen, Mammographieaufnahmen im Rahmen der Abklärungsdiagnostik inklusive stereotaktischer Stanz- und Vakuumbiopsie selbständig zu erstellen. Der Kurs muss eingehende Kenntnisse über die Grundlagen der Mammographietechnik, Einstelltechnik und Qualitätssicherung vermitteln und hat insbesondere aus folgenden Inhalten zu bestehen:

mehr Informationen

Physikalisch-technische und medizinische Qualitätssicherung im Mammographie-Screening
Strahlenschutz
Erstellung von Standard-Aufnahmen im Mammographie-Screening inkl. Bewertung der diagnostischen Bildqualität
Erstellung von Spezialaufnahmen bei der Abklärung auffälliger Befunde inkl. Präparateradiographie
Inhalt und Umsetzung Qualitätsvereinbarung Vakuumbiopsie

Es bestehen folgende Anforderungen an die Durchführung des Kurses:
a) Die Dauer des Kurses muss mindestens 8 Unterrichtsstunden betragen.
b) Der Kurs gliedert sich in 4 Unterrichtsstunden Theorie und 4 Unterrichtsstunden praktische Übungen.
c) Die Zahl der Teilnehmer ist auf insgesamt 20, bei den praktischen Übungen auf 5-10 pro Mammographiegerät, begrenzt.
d) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vorab Teilnahme am Multidisziplinären Kurs zur Einführung in das Programm.

Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Aufnahmen (BM)

Dieser Kurs ist für alle künftigen Programmverantwortliche und befundende ÄrztInnen verpflichtend. Die Referenzzentren Mammographie Münster, Berlin und Südwest haben sich auf diesen Kurs spezialisiert, bitte wenden Sie sich zur Anmeldung dorthin.


Anfrage

Münster 0251/8345650 Berlin 030/3988 399-0 Südwest 064 21/99 961-23

info@referenzzentrum-ms.de / info@referenzzentrum-berlin.de / info@referenzzentrum-suedwest.de

Verfügbar


Inhalt des Kurses

Der Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen hat zum Ziel, den Arzt zu befähigen, selbstständig Screening-Mammographie-Aufnahmen unter Supervision zu befunden. Der Kurs muss eingehende Kenntnisse und Erfahrungen zur sicheren Beurteilung früher Zeichen einer bösartigen Brustkrebserkrankung unter den besonderen Bedingungen des Mammographie-Screenings vermitteln und hat aus folgenden Inhalten zu bestehen:

mehr Informationen

Physikalische Prinzipien und datentechnische Grundlagen, Rastertechnik, Film-Folien-Kombinationen bzw. Detektortechnologie, Filmentwicklung bzw. Bildverarbeitung
Strahlenschutz und Qualitätssicherung
Positioniertechnik, Standardaufnahmen, Spezialaufnahmen, Vergrößerung, Zielkompression
Qualitätssicherung in der Radiographie
Radiologie der normalen Brust, Variationsbreite
Radiologie und Pathologie gutartiger und bösartiger Erkrankungen
Differentialdiagnose der herdförmigen Verdichtungen, Mikroverkalkungen, Parenchymstrukturstörungen und asymmetrische Verdichtungen
Charakterisierung und Klassifizierung der Intervallkarzinome
Bedeutung der radiologisch-pathologischen Korrelation für die Diagnose und Behandlung
Indikation für die Abklärung auffälliger Mammographiebefunde (radiologische Spezialaufnahmen, Mammasonographie, Biopsie)
Übungen in der Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen

Es bestehen folgende Anforderungen an die Durchführung des Kurses:
a) Die Dauer des Kurses muss mindestens drei ganze Tage betragen.
b) Der Kurs kann in einen theoretischen und einen praktischen Teil, die innerhalb von vier Wochen abgehalten werden müssen, aufgeteilt sein.
c) Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 begrenzt.
d) Für jeden Teilnehmer müssen mindestens sechs Zeitstunden am Filmbetrachtungs- bzw. Bildwiedergabegerät zur Verfügung stehen.

Fortbildungskurs für Programmverantworliche Ärzte (PVA)

Dieser Kurs ist für alle künftigen Programmverantwortlichen ÄrztInnen und stellvertretenden Programmverantwortlichen ÄrztInnen verpflichtend. Das Referenzzentrum Mammographie Nord hat sich auf diesen Kurs spezialisiert, bitte wenden Sie sich zur Anmeldung dorthin.


Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie Nord
Heiligengeiststraße 28
26121 Oldenburg (Ol)

Anfrage

0441 30930 – 840
0041 30930 – 899
fortbildung@referenzzentrum-nord.de

Verfügbar


Inhalt des Kurses

Der Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte hat zum Ziel, den Arzt auf die Übernahme des Versorgungsauftrages in einer Screening-Einheit vorzubereiten. Der Kurs hat insbesondere aus folgenden Inhalten zu bestehen:

mehr Informationen

Organisation und Einrichtung einer Screening-Einheit
Verantwortliche Leitung einer Screening-Einheit
Wirtschaftliche Aspekte
Organisation und Durchführung von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen
Kooperation mit Zentraler Stelle, Referenzzentrum und Kooperationsgemeinschaft
Personalführung
Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen
Öffentlichkeitsarbeit
Psychosoziale Aspekte des Mammographie-Screenings und Kommunikation mit den teilnehmenden Frauen

Es bestehen folgende Anforderungen an die Durchführung des Kurses:
a) Die Dauer des Kurses muss mindestens drei aufeinanderfolgende ganze Tage betragen.
b) Die Zahl der Teilnehmer ist auf 15 begrenzt.

Angeleitete Tätigkeiten (Hospitanzen)

Vor Aufnahme ihrer Arbeit in der Screening-Einheit müssen Programmverantwortliche ÄrztInnen (vier Wochen), befundende ÄrztInnen (eine Woche) sowie radiologische Fachkräfte in der Erstellung von Screening-Mammographie-Aufnahmen (zwei Wochen) nach Abschluss der Fortbildungskurse in einem Referenzzentrum hospitieren. Für die radiologische Fachkraft erhalten die Programmverantwortlichen ÄrztInnen mit der Buchungsbestätigung eine "Qualitätskarte". Diese ist zur Orientierung der AusbilderInnen in den Referenzzentren gedacht. Bitte füllen Sie diese Qualitätskarte soweit wie möglich aus und geben Sie Ihrer radiologischen Fachkraft Bilder zur Schulung mit. Angeleitete Tätigkeiten können Sie bei den angegebenen Ansprechpartnerinnen in den einzelnen Referenzzentren buchen.


Referenzzentrum

Referenzzentrum Berlin AT
Sachsendamm 6 – 7 Im Platinum / Eingang 6
10829 Berlin

Anfrage

030 - 39 88 399-31

at@referenzzentrum-berlin.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie München
Sonnenstraße 29
80331 München

Anfrage

089/961661330
089/961661340
info@referenzzentrum-muenchen.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Nord AT
Heiligengeiststraße 28
26121 Oldenburg

Anfrage

+49 (0441) 30930 801
+49 (0441) 30930 899
sturm@referenzzentrum-nord.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie Südwest
An der Alten Post 2
35390 Gießen

Anfrage

0641 - 686857 - 23

info@referenzzentrum-suedwest.de

Verfügbar

Referenzzentrum

Referenzzentrum Mammographie Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude A1
48149 Münster

Anfrage

0251/8345650
0251/8345660
info@referenzzentrum-ms.de

Verfügbar


Inhalt des Kurses

mehr Informationen

Die angeleiteten Tätigkeiten beinhalten im Einzelnen:

Programmverantwortliche Ärzte

Die Tätigkeit umfasst mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit kann in zwei Blöcke aufgeteilt werden und beinhaltet insbesondere:
Teilnahme an den Konsensuskonferenzen
Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
Selbständige Beurteilung der Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens 3.000 Frauen unter Anleitung durch den Leiter eines Referenzzentrums

Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens zwei Programmverantwortliche Ärzte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit ein Zeugnis aus. Dieses Zeugnis beurteilt, ob der Arzt befähigt ist, die Aufgaben des Versorgungsauftrags als Programmverantwortlicher Arzt selbständig durchzuführen.

Befundende Ärzte
Die Tätigkeit umfasst mindestens 40 Stunden an fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen in einem Referenzzentrum. Die Tätigkeit beinhaltet insbesondere:
Teilnahme an der Konsensuskonferenz
Teilnahme an der Sprechstunde zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen
Selbständige Beurteilung von Screening-Mammographieaufnahmen unter Anleitung durch den Leiter des Referenzzentrums

Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens zwei Ärzte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt dem Arzt eine Bescheinigung über die Tätigkeit aus, in der die Teilnahme an den Konferenzen und der Sprechstunde bestätigt und die Anzahl der beurteilten Aufnahmen belegt sind.

Radiologische Fachkräfte
Die ganztägige Tätigkeit umfasst zehn aufeinander folgende Arbeitstage in einem Referenzzentrum und beinhaltet:
Erstellung von Screening-Mammographieaufnahmen bei 50 Frauen unter Anleitung
Selbständige Durchführung der Maßnahmen zur technischen Qualitätssicherung (nach § 33 Nr. 2 BMV-Ä/EKV) an mindestens drei Arbeitstagen unter Anleitung
Teilnahme an den Sprechstunden zur Abklärungsdiagnostik
Teilnahme an den präoperativen multidisziplinären Fallkonferenzen
Teilnahme an der Durchführung von Stanzbiopsien

Es dürfen in der Regel höchstens vier radiologische Fachkräfte in einem Referenzzentrum gleichzeitig tätig sein. Der Leiter des Referenzzentrums stellt über die Tätigkeit eine Bescheinigung aus. Der Zeitraum zwischen der Beendigung der Tätigkeit in dem Referenzzentrum und der Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen des Früherkennungsprogramms darf drei Monate nicht überschreiten.