Unter Beachtung der Datenschutz- und Meldebestimmungen der einzelnen Bundesländer werden von 14 Einladungszentren, den Zentralen Stellen, schriftliche Einladungen versendet. Die Daten hierfür werden von den örtlichen Einwohnermeldeämtern bereitgestellt. Verschiebungen, Stornierungen und Annahmen von Terminen werden ebenfalls von den Einladungszentren auf Wunsch der Frauen vorgenommen. Die Einladungsplanung erfolgt in Abstimmung mit den Screening-Einheiten bezüglich Untersuchungskapazitäten und Öffnungszeiten der Standorte.