In 95 Screening-Einheiten mit insgesamt ca. 400 Mammographie- und Abklärungs-Einheiten werden alle Leistungen der Screening-Kette (Abb. 2), d. h. Erstellung, Befundung und Abklärungsdiagnostik durchgeführt.
Die Früherkennungsuntersuchung wird ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt, das von der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes zugelassen wurde. Voraussetzung für die Zulassung ist eine spezifische Qualifikation und Schulung in einem Referenzzentrum (siehe
Qualitätssicherung) sowie eine erfolgreiche Zertifizierung durch die Geschäftsstelle der KoopG und das zuständige Referenzzentrum.
Bis zu 3 leitende Radiologinnen und Radiologen sind als Programmverantwortliche Ärztinnen und Ärzte (PVÄ) für die Organisation des Brustkrebs-Screening innerhalb der Screening-Einheit und für das Qualitätsmanagement für jeden Schritt der Screening-Kette verantwortlich. Die PVÄ arbeiten mit den für das Screening zugelassenen Fachärztinnen und -ärzten zusammen. In ländlichen Gebieten wird ein Teil der Früherkennungsuntersuchungen in mobilen Mammographie-Einheiten (Mammobile) durchgeführt. Die Behandlung eines in der Abklärung diagnostizierten Brustkrebses erfolgt in der Regel in zertifizierten Brustzentren.